JTF-Richtlinie Lausitz gilt bis 30.06.2027. Anträge brauchen Vorlauf, bestellt werden darf erst nach dem Antrag.
JTF-Förderung · Apotheke · Lausitz & Uckermark

JTF-Förderung für Apotheken

Personal ist knapp, der Botendienst wächst, und das Lager bindet jeden Tag Stunden. Viele Apotheken lösen das mit einem Kommissionierautomaten und moderner Warenwirtschaft. Genau solche Investitionen fördert der JTF in der Lausitz und der Uckermark mit bis zu 70 %.

Typische Vorhaben

Was gefördert werden kann.

Grundsätzlich prüfbar sind neue Wirtschaftsgüter, mit denen Ihr Betrieb seine Kapazitäten erweitert oder moderner arbeitet. In der Praxis sind das vor allem diese Vorhaben.

Kommissionierautomat

Der Klassiker unter den Apotheken-Investitionen: automatisches Lager, schnellere Abgabe, weniger Laufwege. Mit Einbau und baulicher Anpassung liegt das Vorhaben oft zwischen 120.000 und 250.000 €.

Digitale Warenwirtschaft und Kasse

Neue Warenwirtschaft, Kassensystem, Anbindung an den Automaten: Als Teil eines Modernisierungsvorhabens grundsätzlich prüfbar.

Laborausstattung und Rezeptur

Neue Rezeptur- und Laborgeräte, die Ihre Herstellung erweitern oder auf den aktuellen Stand bringen.

Umbau der Offizin

Bauliche Anpassungen, die zur Investition gehören, etwa für den Automaten oder eine neue Raumaufteilung, können mit in das Vorhaben aufgenommen werden.

Beispielrechnung

Was dabei herauskommen kann.

Gerechnet mit 70 % Förderquote, gedeckelt bei 300.000 € im De-minimis-Rahmen. Beispielwerte, die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Kommissionierautomat mit Einbau
Investition180.000 €
Möglicher Zuschuss126.000 €
Ihr Eigenanteil54.000 €
Warenwirtschaft und Umbau der Offizin
Investition90.000 €
Möglicher Zuschuss63.000 €
Ihr Eigenanteil27.000 €

Ihr Vorhaben sieht anders aus? Wir rechnen es mit Ihren Zahlen durch, kostenfrei und unverbindlich.

Mit meinen Zahlen rechnen
Wichtig ist der Zuschnitt des Vorhabens: Ein zusammenhängendes Investitionspaket aus Automat, Software und Umbau lässt sich klarer beantragen als viele Einzelkäufe über das Jahr verteilt. Wir helfen beim Zuschnitt, bevor Sie bestellen.
Aus der Praxis

Wie die Förderung im Betrieb ankommt.

Ein Kommissionierautomat kostet mit Einbau schnell 150.000 bis 250.000 €. Für eine einzelne Apotheke ist das eine der größten Investitionen überhaupt, und viele Inhaberinnen und Inhaber schieben die Entscheidung deshalb Jahr für Jahr vor sich her. Mit einem Zuschuss von bis zu 70 % rechnet sich die Anschaffung völlig anders: Aus 180.000 € Investition werden im besten Fall 54.000 € Eigenanteil. Die Amortisation, die vorher auf dem Papier acht Jahre dauerte, schrumpft auf einen Bruchteil.

In der Praxis läuft es meist so: Sie holen ein Angebot beim Automatenhersteller ein, wir prüfen parallel die Förderung und schneiden das Vorhaben zu. Dazu gehören neben dem Automaten oft auch die Anbindung an die Warenwirtschaft und der Umbau der Räume, denn zusammenhängende Vorhaben lassen sich besser beantragen als Einzelkäufe. Erst wenn der Antrag gestellt ist, wird bestellt. Die Lieferzeiten der Hersteller von mehreren Monaten passen dabei gut zum Ablauf der Förderung.

Häufige Fragen

Was Apotheken uns fragen.

Ist eine Apotheke überhaupt ein förderfähiges Unternehmen?
Ja, Apotheken zählen zur gewerblichen Wirtschaft und sind als kleine und mittlere Unternehmen grundsätzlich antragsberechtigt. Entscheidend sind Standort im Fördergebiet, die konkrete Investition und der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt sein.
Zählt der Einbau des Automaten mit zur Investition?
Bauliche Anpassungen, die für die Investition nötig sind, können mit in das Vorhaben aufgenommen werden. Der Umbau der Offizin, Elektrik und Klimatisierung für den Automaten gehören in vielen Fällen dazu. Was genau, klären wir beim Zuschnitt des Vorhabens.
Ich habe schon ein Angebot unterschrieben. Ist die Förderung weg?
Wenn Sie verbindlich bestellt oder beauftragt haben, ist dieses Vorhaben in aller Regel nicht mehr förderfähig. Rufen Sie trotzdem an: Manchmal lässt sich ein noch nicht begonnener Teil als eigenes Vorhaben abgrenzen, und die nächste Investition planen wir dann von Anfang an richtig.
Erst der Antrag, dann die Bestellung. Wer vor der Antragstellung bestellt oder anzahlt, verliert den Förderanspruch. Lassen Sie Ihr Vorhaben prüfen, bevor Sie beim Lieferanten unterschreiben. Die Prüfung ist kostenfrei, unsere Rechnung kommt erst nach der Bewilligung.
Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihr Vorhaben. Wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt.

Ein paar Sätze zu Standort, Betrieb und geplanter Investition reichen. Antwort in ein bis zwei Werktagen.

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