JTF-Förderung für Kfz-Werkstätten und Autohäuser
Elektroautos, neue Diagnosetechnik, Kalibrierung von Assistenzsystemen: Auf Werkstätten rollt gerade ein Technologiewechsel zu, der Investitionen verlangt. Das Programm fördert genau solche Modernisierungen mit bis zu 70 % Zuschuss.
Was gefördert werden kann.
Grundsätzlich prüfbar sind neue Wirtschaftsgüter, mit denen Ihr Betrieb seine Kapazitäten erweitert oder moderner arbeitet. In der Praxis sind das vor allem diese Vorhaben.
Hebebühnen und Werkstattausrüstung
Neue Bühnen, Reifenservice-Technik, Werkstattkräne: die Grundausstattung, die Kapazität schafft, wenn ein weiterer Arbeitsplatz entsteht.
Diagnose- und Prüftechnik
Moderne Diagnosesysteme, Achsvermessung, Kalibriertechnik für Fahrerassistenzsysteme: ohne sie bleiben neuere Fahrzeuge draußen.
Lackier- und Karosserietechnik
Lackierkabinen und Karosserie-Arbeitsplätze, häufig die größte Einzelinvestition im Betrieb.
Umbau für E-Mobilität
Hochvolt-Arbeitsplätze und die zugehörige Ausstattung, mit denen die Werkstatt Elektrofahrzeuge sicher bedienen kann.
Was dabei herauskommen kann.
Gerechnet mit 70 % Förderquote, gedeckelt bei 300.000 € im De-minimis-Rahmen. Beispielwerte, die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Vorhaben ab.
Ihr Vorhaben sieht anders aus? Wir rechnen es mit Ihren Zahlen durch, kostenfrei und unverbindlich.
Mit meinen Zahlen rechnenWie die Förderung im Betrieb ankommt.
Werkstätten stehen vor einer teuren Entwicklung: Wer Elektro- und Hybridfahrzeuge nicht bedienen kann, verliert in den nächsten Jahren einen wachsenden Teil der Kundschaft. Hochvolt-Arbeitsplätze, neue Diagnosetechnik und Kalibrierstände für Assistenzsysteme kosten zusammen schnell einen mittleren fünfstelligen bis sechsstelligen Betrag. Mit bis zu 70 % Zuschuss wird aus dieser Pflichtinvestition eine machbare. Der Betrieb ist damit für die nächsten fünfzehn Jahre aufgestellt.
Auch klassische Erweiterungen tragen: Ein zusätzlicher Arbeitsplatz mit Bühne und Ausrüstung erhöht die Kapazität, eine eigene Lackierkabine holt Arbeiten ins Haus, die bisher fremdvergeben wurden. Nicht förderfähig sind dagegen die Fahrzeuge selbst, also weder Vorführwagen noch Ersatzwagen. Die Grenze zwischen förderfähiger Werkstatttechnik und nicht förderfähigem Fuhrpark ziehen wir im Fördercheck, bevor Sie planen.
Wer den Einstieg konkret plant, sollte das Vorhaben vom Ende her denken: Welche Fahrzeuge sollen in fünf Jahren auf den Bühnen stehen? Daraus ergibt sich, ob der Hochvolt-Arbeitsplatz, die Kalibriertechnik für Assistenzsysteme oder die zusätzliche Spur zuerst kommt. Für die Förderung ist diese Reihenfolge zweitrangig, solange das Paket zusammenhängend beantragt wird. Unser Kosten-Beitrag zur Hebebühne zeigt beispielhaft, wie aus Einzelposten ein förderfähiges Gesamtvorhaben wird.
Was Betriebe wie Ihrer uns fragen.
Sind Firmenwagen oder Ersatzfahrzeuge förderfähig?
Wir wollen einen Hochvolt-Arbeitsplatz einrichten. Was gehört dazu?
Gilt das auch für ein Autohaus mit Werkstatt?
Zum Weiterlesen.
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LesenSchildern Sie Ihr Vorhaben. Wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt.
Ein paar Sätze zu Standort, Betrieb und geplanter Investition reichen. Antwort in ein bis zwei Werktagen.
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