Fördergebiet Landkreis Uckermark

JTF-Förderung in der Uckermark.

Seit April 2025 hat auch die Uckermark ihr eigenes JTF-Programm: 30 Millionen Euro für produktive Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, mit bis zu 70 % Zuschuss. Es gilt für den ganzen Landkreis, von Schwedt über Prenzlau bis Templin. Das Programm ist jung und die Mittel sind noch da, aber auch diese Richtlinie ist befristet: Sie gilt bis zum 30. Juni 2027.

300.000 €maximaler Zuschuss im De-minimis-Rahmen
30 Mio €stehen für die Uckermark bereit
Ganzer Landkreisohne Ausnahmen im Standortgebiet
30.06.2027bis dahin gilt auch diese Richtlinie
Das Fördergebiet

Der ganze Landkreis gehört dazu.

Anders als in der Lausitz gibt es in der Uckermark keine ausgenommenen Orte: Der komplette Landkreis ist Fördergebiet. Hintergrund ist der Wandel rund um die Raffinerie in Schwedt, die Förderung gilt aber für Betriebe im ganzen Kreis.

Schwedt/OderPrenzlauAngermündeTemplinLychenGartz (Oder)GramzowBrüssowBoitzenburger LandGerswaldeCasekowPassowPinnow und alle weiteren Orte im Landkreis
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Das Programm im Detail

Was hinter der Förderung steckt.

Die Uckermark hat seit April 2025 ihr eigenes JTF-Programm, die JTF-Unternehmensförderung Uckermark. Hintergrund ist der Wandel rund um die PCK-Raffinerie in Schwedt, an der viele Arbeitsplätze im Landkreis hängen. Die EU und das Land Brandenburg stellen 30 Millionen Euro bereit, damit kleine und mittlere Unternehmen im Kreis investieren und unabhängiger von einzelnen Großbetrieben werden. Anders als in der Lausitz gilt das Programm ohne Ausnahmen für den ganzen Landkreis.

Gefördert werden produktive Investitionen: neue Maschinen, Anlagen, Lagertechnik, digitale Systeme und bauliche Maßnahmen, die zum Vorhaben gehören. Die Förderquote liegt bei bis zu 70 % im De-minimis-Rahmen, gedeckelt bei 300.000 € Zuschuss innerhalb von drei Jahren. Bewilligt wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Das Programm ist jung, die ersten Bewilligungen sind durch und die Mittel sind noch nicht ausgeschöpft. Befristet ist es trotzdem: Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Für Betriebe im Landkreis ist das eine ungewöhnlich gute, aber endliche Ausgangslage.

Eine Regel gilt auch hier ohne Ausnahme: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie bestellen, beauftragen oder anzahlen. Wer die Reihenfolge einhält, hat den schwierigsten Teil schon hinter sich. Alles Weitere, vom Antrag über die Mittelanforderung bis zum Verwendungsnachweis, übernehmen wir.

Die Region

Von Schwedt bis Templin.

Schwedt/Oder

Die Industriestadt an der Oder, geprägt von Raffinerie und Papierindustrie, ist der Grund, warum es das Programm gibt. Für Betriebe in und um Schwedt ist der JTF die Gelegenheit, sich breiter aufzustellen, vom Zulieferer bis zum Handwerk.

Prenzlau

Die Kreisstadt in der Mitte der Uckermark, mit Handwerk, Handel und Dienstleistung für das gesamte Umland. Wer hier investiert, versorgt eine ganze Region mit.

Templin und Angermünde

Zwei Städte zwischen Tourismus und Handwerk: Thermalbad und Naturpark auf der einen, wachsende Werkstätten und Betriebe auf der anderen Seite. Auch Pensionen, Gastronomie und Freizeitbetriebe sind hier klassische JTF-Kandidaten.

Der ländliche Raum

Von Lychen bis Gartz gilt: Jede Gemeinde im Landkreis gehört zum Fördergebiet, ohne Ausnahme. Gerade Betriebe in kleinen Orten, die sonst durch jedes Förderraster fallen, haben hier einen seltenen Zugang.

Mein Betrieb liegt in der Uckermark. Was jetzt?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben im Fördercheck, bevor Sie etwas bestellen. Wir prüfen Standort, Branche, Betriebsgröße und Investition und melden uns in ein bis zwei Werktagen mit einer ehrlichen Einschätzung.
Muss mein Betrieb etwas mit der Raffinerie zu tun haben?
Nein. Die Förderung gilt für kleine und mittlere Unternehmen im ganzen Landkreis, unabhängig davon, ob eine Verbindung zur Raffinerie besteht.
Wie lange reichen die 30 Millionen Euro?
Das lässt sich nicht seriös vorhersagen, die Erfahrung aus der Lausitz zeigt aber, dass solche Programme mit der Zeit deutlich an Fahrt gewinnen. Wer sein Vorhaben früh prüfen lässt, ist auf der sicheren Seite, denn beantragt werden kann nur, solange Mittel da sind und die Richtlinie läuft, also längstens bis zum 30. Juni 2027.
Unterscheidet sich das Programm von dem in der Lausitz?
Die Grundlogik ist gleich: produktive Investitionen, bis zu 70 % Zuschuss, Antrag vor der Bestellung. Es sind aber zwei getrennte Richtlinien mit eigenen Details. Wir arbeiten mit beiden und prüfen Ihr Vorhaben in der jeweils richtigen.
Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihr Vorhaben. Wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt.

Ein paar Sätze zu Standort, Betrieb und geplanter Investition reichen. Antwort in ein bis zwei Werktagen.

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