JTF-Richtlinie Lausitz gilt bis 30.06.2027. Anträge brauchen Vorlauf, bestellt werden darf erst nach dem Antrag.
JTF-Förderung · Handel & Lager · Lausitz & Uckermark

JTF-Förderung für Handel und Lager

Mehr Lagerkapazität, ein modernisiertes Ladengeschäft oder der Schritt in den Onlinehandel: Auch im Handel wurden solche Vorhaben im Programm bereits bewilligt, vom Lagersystem bis zum Onlineshop. Bis zu 70 % Zuschuss sind möglich.

Typische Vorhaben

Was gefördert werden kann.

Grundsätzlich prüfbar sind neue Wirtschaftsgüter, mit denen Ihr Betrieb seine Kapazitäten erweitert oder moderner arbeitet. In der Praxis sind das vor allem diese Vorhaben.

Regal- und Lagersysteme

Neue Lagertechnik, die Ihre Kapazität erhöht, vom Palettenregal bis zum halbautomatischen Kleinteilelager.

Elektro-Stapler und Fördertechnik

E-Stapler wurden im Programm bereits gefördert. Zusammen mit dem Lagersystem ergibt das ein rundes Vorhaben.

Ladenbau und Kühltechnik

Modernisierung des Ladengeschäfts, neue Kühltechnik, neue Einrichtung: prüfbar, wenn der Betrieb damit mehr leisten kann.

Onlineshop und Warenwirtschaft

Der Aufbau eines Onlineshops mit angebundener Warenwirtschaft gehört zu den ausdrücklich bewilligten Vorhaben im Programm.

Beispielrechnung

Was dabei herauskommen kann.

Gerechnet mit 70 % Förderquote, gedeckelt bei 300.000 € im De-minimis-Rahmen. Beispielwerte, die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Lagersystem mit E-Stapler
Investition110.000 €
Möglicher Zuschuss77.000 €
Ihr Eigenanteil33.000 €
Ladenumbau mit Kühltechnik
Investition150.000 €
Möglicher Zuschuss105.000 €
Ihr Eigenanteil45.000 €

Ihr Vorhaben sieht anders aus? Wir rechnen es mit Ihren Zahlen durch, kostenfrei und unverbindlich.

Mit meinen Zahlen rechnen
Ehrlich vorab: Der Großhandel ist in der Richtlinie ausgeschlossen. Einzelhandel und die Lagerhaltung für den eigenen Betrieb sind grundsätzlich prüfbar. In welche Kategorie Ihr Betrieb fällt, klären wir zu Beginn.
Aus der Praxis

Wie die Förderung im Betrieb ankommt.

Der Handel in der Region steht doppelt unter Druck: Die Kundschaft wird weniger, und der Onlinehandel nimmt, was übrig bleibt. Das Programm setzt genau da an. Die ILB nennt in ihrer Bilanz ausdrücklich den Aufbau von Onlineshops und die Anschaffung von Lagersystemen als bewilligte Vorhaben im Einzelhandel. Wer sein Geschäft um einen Onlinekanal erweitert oder sein Lager so ausbaut, dass er lieferfähiger wird, investiert im Sinne der Richtlinie.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Fachhändler baut ein neues Lager mit Palettenregalen und einem Elektro-Stapler und verbindet das mit einer Warenwirtschaft, die den Bestand in Echtzeit führt. Investition rund 110.000 €, möglicher Zuschuss 77.000 €. Aus einem Projekt, das der Betrieb drei Jahre vor sich hergeschoben hätte, wird eines, das sich im ersten Jahr trägt. Wichtig auch hier: Die Reihenfolge entscheidet, erst der Antrag, dann die Bestellung beim Lagerbauer.

Häufige Fragen

Was Betriebe wie Ihrer uns fragen.

Wir beliefern auch Wiederverkäufer. Sind wir dann Großhandel?
Entscheidend ist der Schwerpunkt Ihres Betriebs, in der Regel nach dem eingetragenen Wirtschaftszweig. Ein Einzelhändler mit gelegentlichem B2B-Geschäft ist kein Großhändler. Bei gemischten Betrieben schauen wir uns die Einordnung gemeinsam an, bevor Aufwand entsteht.
Ist ein Onlineshop wirklich förderfähig?
Ja, der Aufbau eines Onlineshops mit Warenwirtschaft gehört zu den Vorhaben, die im Programm bereits bewilligt wurden. Voraussetzung ist wie immer ein klar umrissenes Vorhaben mit ordentlichen Angeboten, nicht eine lose Sammlung von Agenturstunden.
Zählt auch die Ladeneinrichtung?
Ladenbau und Einrichtung sind prüfbar, wenn sie Teil eines Modernisierungs- oder Erweiterungsvorhabens sind, etwa zusammen mit neuer Kühltechnik oder einem neuen Kassensystem. Reine Schönheitsreparaturen tragen dagegen nicht. Die Abgrenzung machen wir im Fördercheck.
Erst der Antrag, dann die Bestellung. Wer vor der Antragstellung bestellt oder anzahlt, verliert den Förderanspruch. Lassen Sie Ihr Vorhaben prüfen, bevor Sie beim Lieferanten unterschreiben. Die Prüfung ist kostenfrei, unsere Rechnung kommt erst nach der Bewilligung.
Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihr Vorhaben. Wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt.

Ein paar Sätze zu Standort, Betrieb und geplanter Investition reichen. Antwort in ein bis zwei Werktagen.

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