JTF-Förderung für Gastronomie und Hotels
Der Spreewald, das Lausitzer Seenland und die Uckermark leben vom Tourismus, und die Betriebe dahinter investieren laufend: neue Küche, mehr Zimmer, moderne Technik. Solche Vorhaben sind im Programm grundsätzlich prüfbar, mit bis zu 70 % Zuschuss.
Was gefördert werden kann.
Grundsätzlich prüfbar sind neue Wirtschaftsgüter, mit denen Ihr Betrieb seine Kapazitäten erweitert oder moderner arbeitet. In der Praxis sind das vor allem diese Vorhaben.
Küchentechnik
Kombidämpfer, Spültechnik, Kochlinien: Eine moderne Küche schafft mehr Essen mit weniger Personal. Der Klassiker unter den Gastro-Investitionen.
Kühl- und Lagertechnik
Kühlzellen, Kühlhäuser und Lagertechnik, die Einkauf und Vorproduktion wirtschaftlicher machen.
Einrichtung und Umbau
Gastraum, Zimmer, Sanitärbereiche: Umbau und Einrichtung als Teil eines Erweiterungs- oder Modernisierungsvorhabens.
Kassen- und Buchungssysteme
Digitale Kassen, Buchungs- und Channelmanagement-Systeme als Teil der Modernisierung.
Was dabei herauskommen kann.
Gerechnet mit 70 % Förderquote, gedeckelt bei 300.000 € im De-minimis-Rahmen. Beispielwerte, die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Vorhaben ab.
Ihr Vorhaben sieht anders aus? Wir rechnen es mit Ihren Zahlen durch, kostenfrei und unverbindlich.
Mit meinen Zahlen rechnenWie die Förderung im Betrieb ankommt.
Kaum eine Branche spürt den Personalmangel so hart wie die Gastronomie. Eine Küche, die mit Kombidämpfern und moderner Spültechnik arbeitet, kommt mit weniger Händen aus und hält die Qualität trotzdem. Ein Hotel, das Check-in und Buchung digitalisiert, entlastet die Rezeption. Solche Investitionen sind keine Kür, sie entscheiden darüber, ob der Betrieb die nächste Saison voll fahren kann. Mit bis zu 70 % Zuschuss werden aus einer 120.000-€-Küche 36.000 € Eigenanteil.
Für Pensionen und Hotels in der Uckermark kommt ein Vorteil dazu: Der ganze Landkreis ist Fördergebiet, und das Programm dort ist noch jung. Wer über eine Erweiterung nachdenkt, mehr Zimmer, eine neue Frühstücksküche, einen Wellnessbereich, sollte die Rechnung einmal mit Zuschuss durchspielen. Wichtig wie überall: Das Vorhaben muss vor der Beauftragung geprüft und beantragt sein, das gilt auch für den Handwerker-Auftrag beim Umbau.
Was Betriebe wie Ihrer uns fragen.
Wir sind ein Saisonbetrieb. Sind wir trotzdem antragsberechtigt?
Zählt der Umbau durch den Handwerker mit?
Lohnt sich das auch für eine kleine Pension?
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