Unter den Fragen des JTF-Antrags gibt es eine, bei der viele Antragsteller zum ersten Mal ein Strategiepapier des Landes aufschlagen: die Cluster-Zuordnung. Das Vorhaben soll einem Cluster der gemeinsamen Innovationsstrategie von Berlin und Brandenburg, innoBB 2025 plus, zugeordnet werden, mit Begründung und Angabe der Fundstelle im Dokument. Wer hier nur ein Kreuz setzt und die Begründung leer lässt, provoziert Rückfragen.
Welche Cluster es gibt
Das Antragsformular bietet die Cluster der Strategie zur Auswahl: Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT/Medien- und Kreativwirtschaft, Verkehr/Mobilität/Logistik, Optik/Photonik, Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Metall und Tourismus. Dazu kommt die Option, dass keine Cluster-Zuordnung passt. Auch das ist eine zulässige Antwort, sie will nur begründet sein.
Warum ein Förderantrag eine Strategie-Zuordnung braucht
Die EU-Mittel des JTF fließen nicht frei, sondern entlang der Entwicklungsstrategie der Region. Mit der Cluster-Frage prüft das Land, wie das einzelne Vorhaben in diese Strategie einzahlt. Für Sie als Antragsteller heißt das: Die Zuordnung ist keine Statistik-Übung, sondern Teil der Begründung, warum Ihr Vorhaben förderwürdig ist. Eine passende, gut belegte Zuordnung stärkt den Antrag, eine erkennbar beliebige schwächt ihn.
Wie die Zuordnung in der Praxis aussieht
Die meisten Vorhaben lassen sich sauber einordnen, wenn man vom Kern des Betriebs ausgeht: Ein Metallbaubetrieb landet naheliegend im Cluster Metall, eine Bäckerei in der Ernährungswirtschaft, ein Hotel im Tourismus, eine Apotheke in der Gesundheitswirtschaft, ein Softwarehaus bei IKT. Die Arbeit steckt in der Begründung: Sie soll den Bezug zwischen Vorhaben und Clusterzielen herstellen und die Fundstelle im Strategiepapier nennen, also die konkrete Seite, auf der das jeweilige Handlungsfeld beschrieben ist.
Zwei Anforderungen machen den Unterschied. Erstens die Passung: Die Cluster-Begründung muss zur Vorhabensbeschreibung und zum Klimabeitrag passen, die Bewilligungsstelle liest den Antrag als Ganzes. Zweitens die Substanz: Ein Satz wie das Vorhaben stärkt die regionale Wirtschaft trägt nicht. Tragfähig wird die Begründung, wenn sie konkret benennt, welchen Beitrag das Vorhaben zu den Zielen des Clusters leistet, etwa zur Fachkräftesicherung, zur Digitalisierung der Branche oder zur regionalen Versorgung.
Wenn nichts passt
Nicht jedes Vorhaben gehört in ein Cluster, und die Option keine Zuordnung ist ausdrücklich vorgesehen. Sie sollte aber eine bewusste Entscheidung sein und kurz erläutert werden. Erfahrungsgemäß findet sich für die meisten Betriebe im Fördergebiet allerdings eine belastbare Zuordnung, wenn man die Handlungsfelder der Strategie einmal durchgeht.
Unsere Rolle dabei
Die Cluster-Zuordnung gehört zu den Antragsbausteinen, die wir komplett übernehmen: Wir ordnen das Vorhaben ein, begründen die Zuordnung mit Fundstelle und stimmen sie mit den übrigen Teilen des Antrags ab. Sie müssen dafür kein Strategiepapier lesen. Wenn Sie wissen wollen, wie Ihr Vorhaben einzuordnen wäre, schildern Sie es uns im Fördercheck.
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben, Sie bekommen in ein bis zwei Werktagen eine ehrliche Ersteinschätzung. Kostenfrei, und mit Rechnung erst, wenn Ihre Förderung bewilligt ist.