Ratgeber · Grundlagen · Veröffentlicht am 25. August 2026

Ist meine Branche förderfähig? Der WZ-Code entscheidet

Ob ein Betrieb die JTF-Förderung beantragen kann, entscheidet sich zuerst an einer Nummer: dem WZ-2008-Code, der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes. Wichtig zu wissen: Dieser Code wird nicht zentral vergeben. Bei der Gewerbeanmeldung beschreiben Sie Ihre Tätigkeit im Freitext und daraus leiten Statistikamt, Finanzamt und IHK jeweils ihre Einordnung ab, die durchaus voneinander abweichen kann. Maßgeblich ist am Ende die tatsächliche Haupttätigkeit Ihres Betriebs. Die Richtlinie zählt abschließend auf, welche Abschnitte zulässig sind. Wer außerhalb liegt, bekommt keine Förderung, unabhängig davon, wie gut das Vorhaben ist.

Prüfen Sie Ihre Branche

Geben Sie Ihre Branche oder Tätigkeit ein, der Check ordnet sie der passenden WZ-Abteilung zu und zeigt, wo Sie stehen:

Grobe Orientierung nach WZ 2008 auf Ebene der Abteilungen. Maßgeblich ist die tatsächliche Haupttätigkeit Ihres Betriebs, die Bewilligungsstelle ordnet eigenständig ein. Im Zweifel fragen Sie uns.

Diese Bereiche lässt die Richtlinie zu

Zulässig sind nach dem Antragsformular die folgenden Abschnitte der WZ 2008: das Verarbeitende Gewerbe (Codes 10 bis 33), Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (36 bis 39), das Baugewerbe (41 bis 43), Handel einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (45 bis 47), das Gastgewerbe (55 bis 56), Information und Kommunikation (58 bis 63), gewerbliche Architektur- und Ingenieurbüros (71.1), sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (77 bis 82) sowie Reparatur von Gebrauchsgütern (95) und ausgewählte persönliche Dienstleistungen, nämlich Wäschereien und chemische Reinigungen (96.01) und Friseur- und Kosmetiksalons (96.02).

Dazu kommen Ausschlüsse innerhalb der zulässigen Bereiche: Der Großhandel (46) ist ausgeschlossen, ebenso die Stahlerzeugung und der Schiffbau. Nicht zulässig sind außerdem ganze Sektoren wie Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung, Finanzdienstleistungen und das Gesundheitswesen im engeren Sinne.

Drei Feinheiten, die oft übersehen werden

Die Apotheke ist Einzelhandel. Apotheken tragen den Code 47.73 und gehören damit zum zulässigen Einzelhandel, obwohl man sie gefühlt dem Gesundheitswesen zuordnen würde. Ein gutes Beispiel dafür, dass der Code zählt und nicht das Bauchgefühl.

Der Schwerpunkt entscheidet. Viele Betriebe tun mehrere Dinge: Der Einzelhändler beliefert auch Gewerbekunden, der Produktionsbetrieb handelt nebenbei. Maßgeblich ist die Haupttätigkeit, also der Bereich, in dem der größte Teil der Wertschöpfung entsteht. Weil der Code nirgends verbindlich festgeschrieben ist, prüft die Bewilligungsstelle eigenständig, ob die angegebene Einordnung zur tatsächlichen Tätigkeit passt. Eine gut begründete Zuordnung vor dem Antrag erspart Rückfragen währenddessen.

Grenzfälle sind Einzelfälle. Gewerbliche Ingenieurbüros ja, freiberufliche nein. Wäscherei ja, Nagelstudio nein. Lagerei als Verkehrsdienstleistung kritisch, Lagertechnik im eigenen Handelsbetrieb prüfbar. Solche Unterscheidungen wirken kleinlich, entscheiden aber über sechsstellige Zuschüsse. Genau dafür gibt es die Einzelprüfung.

Was Sie jetzt tun können

Schauen Sie in die Tätigkeitsbeschreibung Ihrer Gewerbeanmeldung und in den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, dort taucht die Einordnung meist auf. Machen Sie danach den Check oben. Weichen die Angaben voneinander ab oder passt keine so richtig, ist das kein Grund zur Sorge: Die Zuordnung lässt sich anhand der tatsächlichen Haupttätigkeit begründen. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben im Fördercheck, wir prüfen die Einordnung mit und sagen Ihnen in ein bis zwei Werktagen, ob sich der Antrag lohnt.

Kurz prüfen lassen statt lange rätseln.
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