Die JTF-Unternehmensförderung in der Lausitz und der Uckermark lässt Ihnen bei produktiven Investitionen die Wahl zwischen zwei Beihilfewegen: der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, kurz AGVO. Beide führen zum Zuschuss, aber mit unterschiedlichen Quoten, Deckeln und Pflichten. Für die meisten Vorhaben ist De-minimis der richtige Weg. Ab einer bestimmten Investitionssumme dreht sich das Bild und wer die Wahl unbedacht trifft, verschenkt schnell sechsstellige Beträge.
Die beiden Wege im Überblick
Der De-minimis-Weg ist der einfachere: bis zu 70 % Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben, dazu eine Pauschale von 7 % der direkten Ausgaben für indirekte Kosten. Die Grenze zieht die EU: Höchstens 300.000 € De-minimis-Beihilfen darf ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren erhalten, über alle Programme hinweg. Der Zuschuss aus dem JTF zählt voll in diesen Rahmen. Die Mindestinvestition liegt bei 10.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der AGVO-Weg läuft über die Regeln für regionale Investitionsbeihilfen (Artikel 14 AGVO). Die Quote ist niedriger und hängt vom Standort ab: 45 % für kleine Unternehmen in der Uckermark, in Spree-Neiße und in Cottbus, 35 % in Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster, 20 % im Lausitzer Teil von Dahme-Spreewald. Mittlere Unternehmen liegen jeweils 10 Punkte darunter. Dafür fehlt der 300.000-€-Deckel: Begrenzt wird erst bei Großvorhaben in Millionenhöhe. Die Mindestinvestition beträgt 20.000 €.
Die Rechnung: Wo der Wechsel sich lohnt
Solange der De-minimis-Rahmen reicht, gewinnt fast immer De-minimis, denn 70 % schlagen jede AGVO-Quote. Der Deckel greift bei etwa 430.000 € Bemessungsgrundlage, denn 70 % davon sind 300.000 €. Oberhalb davon wächst der De-minimis-Zuschuss nicht mehr mit, die AGVO-Förderung schon.
- Bei 45 % AGVO-Quote (kleine Unternehmen in der Uckermark, Spree-Neiße, Cottbus) überholt die AGVO den gedeckelten De-minimis-Zuschuss ab etwa 670.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben. Ein Beispiel: Bei 1.000.000 € Ausgaben bringt De-minimis maximal 300.000 €, die AGVO 450.000 €.
- Bei 35 % Quote (mittlere Unternehmen in denselben Kreisen, kleine Unternehmen in Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster) liegt die Schwelle bei etwa 860.000 €.
- Bei 25 % Quote verschiebt sie sich auf rund 1,2 Mio. €, bei 20 % auf 1,5 Mio. €.
Zwei Feinheiten gehören in jede ernsthafte Vergleichsrechnung. Erstens: Die 7-%-Pauschale für indirekte Ausgaben gibt es nur im De-minimis-Weg, sie macht den Vergleich knapp unterhalb der Schwellen noch etwas günstiger für De-minimis. Zweitens: Wer in den letzten drei Jahren bereits De-minimis-Beihilfen erhalten hat, startet mit kleinerem Rahmen und die Schwelle rutscht entsprechend nach unten.
Was die AGVO zusätzlich verlangt
Der höhere Zuschuss ist an strengere Bedingungen geknüpft, die im De-minimis-Weg keine Rolle spielen oder milder ausfallen:
- Erstinvestition: Gefördert werden nur die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung der Kapazitäten oder die Diversifizierung. Bei der Diversifizierung müssen die Ausgaben mindestens 200 % über dem Buchwert der weiterverwendeten Vermögenswerte liegen.
- 25 % förderfreier Eigenanteil: Mindestens ein Viertel der zuwendungsfähigen Ausgaben muss aus eigenen oder fremden Mitteln ohne jede öffentliche Förderung finanziert sein.
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Der AGVO-Weg schließt sie aus, der De-minimis-Weg der JTF-Richtlinien kennt diesen Ausschluss nicht. Für Betriebe mit angespannter Bilanz kann das allein die Wahl entscheiden.
- Verlagerungsverbot: Zwei Jahre vor dem Antrag und zwei Jahre nach Abschluss darf keine Verlagerung im Sinne der AGVO zur geförderten Betriebsstätte hin erfolgen, das wird im Antrag verbindlich erklärt.
Der stille Vorteil: Ihr De-minimis-Rahmen bleibt frei
Eine AGVO-Förderung wird nicht auf den De-minimis-Rahmen angerechnet, beide laufen über getrennte EU-Regelwerke. Wer den AGVO-Weg wählt, behält also die vollen 300.000 € De-minimis für andere Zwecke, etwa Beratungsförderungen, Digitalprogramme oder eine spätere zweite Investition. Bei Vorhaben nahe der Schwelle kann dieses Argument den Ausschlag geben, selbst wenn die reine Zuschussrechnung noch knapp für De-minimis spricht.
So treffen Sie die Wahl in der Praxis
Die Entscheidung fällt im Antrag und sie gehört vor die Antragstellung durchgerechnet: freier De-minimis-Rahmen über alle verbundenen Unternehmen, realistische Investitionssumme, die am Standort geltende AGVO-Quote und die Zusatzbedingungen. In unserer Ersteinschätzung rechnen wir beide Wege für Ihr konkretes Vorhaben durch und sagen Ihnen, welcher mehr bringt und ob Sie die AGVO-Bedingungen erfüllen. Das kostet nichts und eine Rechnung stellen wir erst, wenn Ihre Förderung bewilligt ist.
Häufige Fragen
Kann ich mir den Beihilfeweg aussuchen?
Verbraucht eine AGVO-Förderung meinen De-minimis-Rahmen?
Gelten die 45 % überall in der Lausitz und der Uckermark?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben, Sie bekommen in ein bis zwei Werktagen eine ehrliche Ersteinschätzung. Kostenfrei und mit Rechnung erst, wenn Ihre Förderung bewilligt ist.