Zu jedem JTF-Antrag gehört ein Formular, das über Wohl und Wehe des Zuschusses entscheiden kann: die Erklärung über bereits erhaltene und beantragte De-minimis-Beihilfen. Sie klingt nach Formalie, ist aber eine Erklärung mit rechtlicher Wirkung und die häufigste Quelle für Fehler, die erst Jahre später auffallen. So gehen Sie sauber damit um.
Was die Erklärung abfragt
Anzugeben sind alle De-minimis-Beihilfen, die Ihr Unternehmen in den drei Jahren vor der neuen Bewilligung erhalten oder beantragt hat: das gewährende Programm, das Datum, der Betrag. Und zwar nicht nur für die antragstellende Firma, sondern für das einzige Unternehmen im EU-Sinn, also einschließlich aller verbundenen Firmen. Die Betriebs-GmbH, die Besitzgesellschaft und das Einzelunternehmen desselben Inhabers geben eine gemeinsame Bilanz ihrer De-minimis-Beihilfen ab. Warum das so ist, erklärt unser Grundlagen-Beitrag zu De-minimis.
Wo Sie die Angaben finden
Jede De-minimis-Beihilfe wurde Ihnen mit einer De-minimis-Bescheinigung gewährt, einem eigenen Dokument oder einem klar gekennzeichneten Abschnitt im Bewilligungsbescheid. Dort stehen genau die Angaben, die die Erklärung verlangt. Die Suche lohnt sich an diesen Stellen:
- Alte Bewilligungsbescheide der letzten drei Jahre: Digitalprämien, Beratungsförderungen, kommunale Programme, Messeförderungen.
- Darlehensunterlagen: Bei zinsverbilligten Förderkrediten wird der Zinsvorteil manchmal als De-minimis ausgewiesen, die Bescheinigung liegt dann beim Kreditvertrag.
- Verbundene Firmen: Dieselbe Suche noch einmal für jede verbundene Gesellschaft.
Wichtig für die Zukunft: Legen Sie einen festen Ablageort für De-minimis-Bescheinigungen an. Sie werden bei jedem weiteren Förderantrag wieder gebraucht, auch bei ganz anderen Programmen.
Was mitzählt und was nicht
Es zählen nur Beihilfen, die ausdrücklich als De-minimis gewährt wurden. Nicht in die Erklärung gehören zum Beispiel die steuerliche Forschungszulage oder Zuschüsse, die über andere EU-Freistellungen liefen; deren Bescheide tragen keine De-minimis-Kennzeichnung. Im Zweifel gilt: Bescheid lesen. Steht De-minimis drin, gehört es in die Erklärung. Steht es nicht drin, nicht.
Was bei falschen Angaben passiert
Die Angaben werden nicht blind geglaubt. Beihilfen werden registriert und abgeglichen, zunehmend über zentrale Register. Eine vergessene Beihilfe fällt auf, manchmal erst bei einer Prüfung Jahre später. Die Folge kann die Rückforderung des gesamten Zuschusses samt Zinsen sein, denn eine Überschreitung des De-minimis-Rahmens macht die Beihilfe insgesamt unzulässig. Deshalb ist Gründlichkeit hier keine Tugend, sondern Selbstschutz.
In unserer Antragsbegleitung gehen wir die Drei-Jahres-Historie einschließlich der Verbundfrage systematisch mit Ihnen durch und rechnen den freien Rahmen aus, bevor der Antrag gestellt wird. So wissen Sie vorher, wie viel Zuschuss tatsächlich möglich ist. Und die Erklärung stimmt, wenn sie unterschrieben wird.
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben, Sie bekommen in ein bis zwei Werktagen eine ehrliche Ersteinschätzung. Kostenfrei und mit Rechnung erst, wenn Ihre Förderung bewilligt ist.