Ratgeber · Gastronomie & Hotel · Veröffentlicht am 30. September 2026

Förderung für Hotels, Pensionen und Ferienanlagen: bis zu 70 % Zuschuss in der Lausitz und Uckermark

Spreewald, Lausitzer Seenland, Uckermärkische Seen: Die JTF-Fördergebiete in Brandenburg sind zugleich Tourismusregionen, in denen Pensionen, Hotels und Ferienanlagen laufend investieren müssen, um mit den Ansprüchen der Gäste mitzuhalten. Viele Betreiber wissen nicht, dass das Gastgewerbe in beiden Richtlinien ausdrücklich zu den förderfähigen Branchen gehört. Dieser Beitrag erklärt, welche Investitionen der JTF bezuschusst, wo die Grenze zur nicht förderfähigen Renovierung liegt und was das in Zahlen bedeutet.

Sie investieren in der Lausitz oder der Uckermark? Dann gilt für Ihr Vorhaben ein eigenes Zuschussprogramm: Die JTF-Unternehmensförderung übernimmt bis zu 70 % der Investitionskosten, Anträge sind noch bis zum 30.06.2027 möglich. Alle Details für das Lausitzer Revier und den Landkreis Uckermark.

Ist Beherbergung überhaupt förderfähig?

Ja, ohne Umweg. Beide Richtlinien zählen den Wirtschaftszweig I, Gastgewerbe, zur förderfähigen gewerblichen Wirtschaft, also Beherbergung und Gastronomie. Darunter fallen Hotels und Pensionen ebenso wie gewerblich betriebene Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienanlagen und Campingplätze, dazu Restaurants und Cafés. Einen Nachweis über überregionalen Absatz verlangt der JTF nicht, er fördert gerade die lokale Wirtschaft.

Zwei Einschränkungen aus den Förderausschlüssen betreffen die Branche direkt. Erstens: Investitionen in das Nebengewerbe sind ausgeschlossen. Ferienwohnungen, die neben einem anderen Hauptbetrieb laufen, etwa auf einem landwirtschaftlichen Hof, fallen deshalb heraus. Zweitens muss der Betrieb ein Unternehmen sein: Wer ein einzelnes Ferienhaus als private Vermögensverwaltung vermietet, ist kein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Richtlinie.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert werden produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte. Für einen Beherbergungsbetrieb sind das typischerweise:

  • Zimmer und Bäder, wenn sie Teil einer Erweiterung oder Aufwertung sind, dazu Einrichtung und Technik
  • Küchentechnik: Kochlinien, Kombidämpfer, Spül- und Kühltechnik, Kühlzellen
  • Neue Angebote wie Sauna, Wellnessbereich, Frühstücksraum, Seminarraum
  • Rezeption und Digitalisierung: Buchungs-, Kassen- und Schließsysteme
  • Bauliche Maßnahmen als Teil des Vorhabens: Anbau, Umbau, zusätzliche Ferienhäuser samt Ausstattung
  • Wäscherei- und Reinigungstechnik, wenn sie zum Betrieb gehört

Ausdrücklich nicht förderfähig sind Grundstücke, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Miete und Leasing, Photovoltaik und Blockheizkraftwerke, Fahrzeuge mit Verkehrszulassung (der Gästeshuttle also nicht) sowie alles, was mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe zusammenhängt. Eine neue Öl- oder Gasheizung gehört deshalb nicht in den Antrag. Bei Bauvorhaben mit einer Lebensdauer ab fünf Jahren kann die ILB zusätzlich eine Klimaverträglichkeitsprüfung nach ihrem Muster verlangen, bei reiner Ausstattung entfällt sie.

Die entscheidende Grenze: Ersatz oder Weiterentwicklung

Hier scheitern die meisten Gastgewerbe-Vorhaben, bevor sie beginnen. Die Richtlinien schließen Investitionen aus, die der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dienen. Neue Matratzen, ein frischer Anstrich, der Austausch einer defekten Spülmaschine gegen dieselbe Klasse: Das ist Bestandserhalt, kein Vorhaben.

Förderfähig ist die Investition, die den Betrieb erweitert oder auf ein neues Niveau hebt. Mehr Zimmer. Ein Kategoriesprung mit neuen Bädern und neuer Ausstattung. Eine Küche, die mehr Gäste mit weniger Personal bewältigt. Ein Wellnessbereich, der die Saison verlängert. Die Bäder, die als reine Renovierung nicht förderfähig wären, werden als Teil eines solchen Schritts zum Bestandteil des Vorhabens. Wo genau die ILB die Grenze zieht, ist Einzelfallentscheidung. Was Sie beeinflussen können, ist der Zuschnitt: ein Gesamtvorhaben mit klarem Ziel statt einer Liste von Reparaturen.

Was das kostet und was der Zuschuss daraus macht

Zur Orientierung, mit großen Spannen je nach Anspruch: Ein Zimmer mit neuen Möbeln und Textilien liegt bei etwa 5.000 bis 15.000 €, eine vollständige Erneuerung mit Bad bei 30.000 bis 50.000 €, Komplettsanierungen mit Eingriff in Leitungen und Grundriss darüber. In der Küche kosten Kombidämpfer je nach Größe etwa 5.000 bis 25.000 €, eine komplette Gastronomieküche liegt zwischen 30.000 € für kleine Betriebe und 250.000 € für große.

Ein Beispiel aus der Region: Eine Pension mit acht Zimmern erneuert Bäder und Einrichtung und baut eine neue Frühstücksküche, zusammen 160.000 €. Im De-minimis-Weg sind bis zu 70 % Zuschuss möglich, also bis zu 112.000 €. Der Eigenanteil liegt bei 48.000 €, das ist die Größenordnung, in der sich sonst ein einzelnes Bad sanieren lässt. Der Deckel liegt bei 300.000 € Zuschuss in drei Jahren, erreicht bei rund 430.000 € Investition. Größere Vorhaben, etwa ein Anbau mit zusätzlichen Zimmern, rechnen sich ab einer bestimmten Summe besser über den AGVO-Weg ohne Deckel: 45 % für kleine Unternehmen in der Uckermark, in Spree-Neiße und in Cottbus, 35 % in Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster.

Der Zugang: lokales Angebot oder Arbeitsplätze

Die Richtlinien fördern nicht jeden Betrieb im Gebiet, sondern verlangen einen der genannten Zugänge. Für Beherbergungsbetriebe ist das in der Regel der Beitrag zur Aufrechterhaltung des lokalen Güter- und Dienstleistungsangebots. In der Uckermark gilt dieser Zugang im gesamten Landkreis. Im Lausitzer Revier gilt er überall außer in Cottbus und in acht Gemeinden im Norden von Dahme-Spreewald. Dort bleibt der Weg über zukunftsfähige Arbeits- oder Ausbildungsplätze, die mit der Investition erhalten oder geschaffen werden. Für ein Hotel mit Personal ist das meist darstellbar, für eine Ferienanlage ohne Angestellte nicht.

Die Reihenfolge, die alles entscheidet

Auch für den Umbau gilt: erst der Antrag, dann der Auftrag. Der unterschriebene Vertrag mit dem Bauunternehmen oder dem Küchenplaner ist der Beginn des Vorhabens, danach ist es nicht mehr förderfähig. Planung, Angebote und Kostenschätzungen sind vorher erlaubt und nötig. Wer im Winter umbauen will, sollte im Sommer beantragen. Und weil beide Richtlinien am 30. Juni 2027 auslaufen, ist die kommende Saison eine gute Gelegenheit, das nächste Vorhaben einmal mit Zuschuss durchzurechnen. Mehr zur Branche auf unserer Seite JTF-Förderung für Gastronomie und Hotels.

Häufige Fragen

Sind Ferienwohnungen und Ferienhäuser förderfähig?
Ja, wenn sie als Gewerbebetrieb geführt werden. Ferienunterkünfte gehören zum Wirtschaftszweig Beherbergung, den beide Richtlinien einschließen. Nicht förderfähig sind Ferienwohnungen, die als Nebengewerbe neben einem anderen Hauptbetrieb laufen, etwa auf einem landwirtschaftlichen Hof, denn Investitionen in das Nebengewerbe sind ausgeschlossen.
Wir wollen nur die Bäder renovieren. Geht das?
Als reine Renovierung nicht, das ist Ersatzbeschaffung. Anders sieht es aus, wenn die Bäder Teil eines größeren Schritts sind: mehr Zimmer, ein Kategoriesprung, neue Leistungen wie Frühstücksküche oder Sauna. Dann wird aus der Renovierung ein Vorhaben, das den Betrieb weiterentwickelt. Wo genau die Grenze liegt, entscheidet die ILB im Einzelfall, der Zuschnitt und die Begründung machen den Unterschied.
Unser Hotel steht in Cottbus. Gilt die Förderung auch dort?
Ja, aber über einen anderen Zugang. Der Weg über das lokale Angebot ist in Cottbus und in acht Gemeinden im Norden von Dahme-Spreewald ausgeschlossen. Dort muss die Investition zukunftsfähige Arbeits- oder Ausbildungsplätze erhalten oder schaffen. Für ein Hotel mit Personal ist das in der Regel darstellbar.
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