Die häufigste Frage am Telefon lautet nicht, wie hoch der Zuschuss ist, sondern: Bis wann geht das noch? Die kurze Antwort steht in beiden Brandenburger Richtlinien: Sie treten mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Die lange Antwort ist beruhigender, als viele erwarten, denn die Frist gilt für den Antrag, nicht für die Bewilligung und nicht für die Umsetzung.
Was am 30. Juni 2027 tatsächlich endet
Die JTF-Unternehmensförderung in Brandenburg beruht auf zwei Richtlinien des Wirtschaftsministeriums, einer für das Lausitzer Revier und einer für den Landkreis Uckermark. Beide enthalten unter Nummer 5 denselben Satz: Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Ab dem 1. Juli 2027 können damit keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Der Grund liegt in Brüssel: Der Just Transition Fund gehört zur EU-Förderperiode 2021 bis 2027.
Die Frist, die zählt: der Antrag
Entscheidend ist, dass Ihr Antrag bis zum 30. Juni 2027 bei der ILB eingereicht ist. Anträge, die vor dem Ende der Richtlinie eingehen, werden ganz normal bearbeitet und beschieden, auch wenn die Bearbeitung über den Stichtag hinausläuft. Bewilligte Vorhaben dürfen anschließend durchgeführt werden. Das hat uns die ILB bestätigt. Sie müssen also nicht rückwärts rechnen, ob der Bescheid noch vor dem Sommer 2027 kommt. Sie müssen rechtzeitig einreichen.
Zwei Dinge sollten Sie dabei nicht unterschätzen. Erstens die eigene Vorlaufzeit: Angebote, Unterlagen, KMU-Erklärung, De-minimis-Bescheinigungen, Vorhabensbeschreibung, das dauert bei den meisten Betrieben Wochen, nicht Tage. Zweitens die Reihenfolge: Bestellt werden darf erst nach der Antragstellung. Wer im Frühjahr 2027 investieren will, muss vorher beantragt haben, sonst ist das Vorhaben nicht mehr förderfähig, unabhängig von jeder Frist. Warum diese Regel so hart ist, steht in einem eigenen Beitrag.
Umsetzung nach der Frist: erlaubt und normal
Ihre Investition muss nicht bis Mitte 2027 abgeschlossen sein. Nach der Bewilligung gilt der Durchführungszeitraum aus dem Zuwendungsbescheid, nach Angaben der IHK Cottbus in der Regel drei Jahre ab Bescheid. Bestellung, Lieferung, Bau und Abrechnung dürfen also weit nach dem 30. Juni 2027 laufen. Eine äußerste Grenze setzt die EU: Ausgaben aus der Förderperiode 2021 bis 2027 sind nur förderfähig, wenn sie bis zum 31. Dezember 2029 getätigt wurden. Den konkreten Zeitraum legt die ILB im Bescheid fest, bei einem späten Bescheid fällt er entsprechend kürzer aus.
Für Vorhaben mit langen Lieferzeiten lohnt sich ein Blick auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn: Nach der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko bestellen, sodass Bearbeitung und Lieferzeit parallel laufen.
Der Topf kann vor der Frist leer sein
Der 30. Juni 2027 ist die späteste Grenze, nicht die sichere. Für die Lausitz stehen rund 170 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen bereit, für die Uckermark 30 Millionen Euro. Die Nachfrage ist hoch: Allein in der Lausitz gingen in den ersten zwei Jahren rund 1.000 Anträge ein, bis August 2025 waren 73 Millionen Euro Zuschuss bewilligt.
Wie das enden kann, zeigt Sachsen. Dort war der JTF-Topf im Programm Regionales Wachstum für die Landkreise Bautzen und Görlitz am 1. März 2026 ausgeschöpft, seither nimmt die SAB keine Anträge mehr an, gut anderthalb Jahre vor dem Ende der EU-Förderperiode und ohne Nachfolgeprogramm. Wer dort im Frühjahr 2026 noch plante, plant jetzt ohne Zuschuss. Was daraus für Betriebe an der Landesgrenze folgt, steht in unserem Beitrag zu JTF in Sachsen und Brandenburg. Für Brandenburg heißt das: Die Richtlinie garantiert das Datum, nicht das Geld.
Was Sie jetzt tun sollten
Erstens: Angebote einholen und das Vorhaben zuschneiden. Das ist vor dem Antrag erlaubt und nötig, denn der Antrag verlangt konkrete Kosten. Zweitens: nichts unterschreiben und nichts anzahlen, bevor der Antrag gestellt ist. Drittens: den Antrag vollständig einreichen. Rückfragen der ILB verlängern die Bearbeitung und verschieben den Bescheid, mit dem Sie planen wollen. Wie der Antrag abläuft und welche Unterlagen Sie brauchen, steht im Beitrag JTF-Förderung beantragen.
Und viertens: nicht auf ein Nachfolgeprogramm warten. Ob es nach 2027 eine vergleichbare Förderung für die Lausitz und die Uckermark gibt, ist offen. Was jetzt gilt, sind bis zu 70 % auf produktive Investitionen, für Betriebe, die bis zum 30. Juni 2027 beantragen und dabei nicht darauf setzen, dass der Topf bis dahin reicht.
- Richtlinie JTF-Unternehmensförderung Lausitz, Nr. 5 Geltungsdauer (BRAVORS)
- Richtlinie JTF-Unternehmensförderung Uckermark, Nr. 5 Geltungsdauer (BRAVORS)
- IHK Cottbus: in der Regel drei Jahre Durchführungszeitraum ab Bescheid
- MWEKE Brandenburg: 1.000 Anträge in der Lausitz (August 2025)
- SAB: Antragsstopp Regionales Wachstum (Sachsen)
- Verordnung (EU) 2021/1060, Artikel 63 Absatz 2: Förderfähigkeit von Ausgaben bis 31.12.2029
Häufige Fragen
Muss meine Investition bis zum 30.06.2027 abgeschlossen sein?
Was passiert mit einem Antrag, der am 30.06.2027 noch nicht beschieden ist?
Kann der Fördertopf schon vor dem 30.06.2027 leer sein?
Gibt es nach 2027 ein Nachfolgeprogramm?
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