Ratgeber · Programme · Veröffentlicht am 04. September 2026

AGVO-Fördersätze in der Lausitz und Uckermark: Der Grenzzuschlag macht den Unterschied

Wer in der JTF-Unternehmensförderung den AGVO-Weg wählt, bekommt je nach Standort sehr unterschiedliche Quoten: von 10 % bis 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Grund ist die europäische Fördergebietskarte und der größte Hebel darin ist ein Zuschlag für Gebiete an der polnischen Grenze. Hier ist die vollständige Übersicht, Kreis für Kreis, direkt aus den beiden Richtlinien.

Woher die Sätze kommen

Im AGVO-Weg richtet sich die maximale Förderquote nach der Fördergebietskarte, die Deutschland mit der EU-Kommission für die Jahre 2022 bis 2027 abgestimmt hat. Die Lausitzer Kreise und die Uckermark sind dort überwiegend als C-Fördergebiete eingestuft. Die JTF-Richtlinien übersetzen das in konkrete Höchstsätze: In C-Fördergebieten sind bis zu 35 % möglich und in den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kommt ein Grenzzuschlag von 10 Prozentpunkten dazu. Diese Sätze gelten für kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen liegen 10 Punkte darunter.

Die Sätze je Landkreis

So stehen die Höchstfördersätze für Regionalbeihilfen nach Artikel 14 AGVO in den beiden Richtlinien (KU = kleine Unternehmen, MU = mittlere Unternehmen):

  • Landkreis Uckermark: C-Gebiet mit Grenzzuschlag, KU 45 %, MU 35 %. Der Zuschlag gilt für den gesamten Landkreis.
  • Landkreis Spree-Neiße: C-Gebiet mit Grenzzuschlag, KU 45 %, MU 35 %.
  • Stadt Cottbus: C-Gebiet mit Grenzzuschlag, KU 45 %, MU 35 %.
  • Landkreis Oberspreewald-Lausitz: C-Gebiet ohne Grenzzuschlag, KU 35 %, MU 25 %.
  • Landkreis Elbe-Elster: C-Gebiet ohne Grenzzuschlag, KU 35 %, MU 25 %.
  • Landkreis Dahme-Spreewald: D-Gebiet, hier greift statt Artikel 14 die Investitionsbeihilfe nach Artikel 17 AGVO mit KU 20 %, MU 10 %.

Ein Betrieb in Guben und einer in Finsterwalde können also für dasselbe Vorhaben im AGVO-Weg 10 Prozentpunkte auseinanderliegen und ein kleines Unternehmen in Lübben bekommt weniger als die Hälfte der Quote eines vergleichbaren Betriebs in Forst. Für die Standortwahl neuer Betriebsstätten ist das ein Faktor, den kaum jemand auf dem Zettel hat.

Klein oder mittel: Die Einstufung entscheidet mit

Zwischen KU und MU liegen überall 10 Prozentpunkte, deshalb lohnt der genaue Blick auf die Einstufung. Klein heißt nach der EU-Definition: weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Dabei zählen Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen anteilig oder vollständig mit. Wie diese Prüfung funktioniert, erklärt unser Artikel zur KMU-Definition.

Wann die Quote überhaupt relevant wird

Die AGVO-Sätze spielen erst eine Rolle, wenn der AGVO-Weg gewählt wird. Der lohnt sich typischerweise bei größeren Vorhaben: ab etwa 670.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben bei 45 % Quote, ab etwa 860.000 € bei 35 %. Darunter bringt der De-minimis-Weg mit seinen 70 % fast immer mehr. Die vollständige Vergleichsrechnung samt aller Zusatzbedingungen steht im Artikel AGVO oder De-minimis.

Ob Ihr Standort, Ihre Betriebsgröße und Ihre Investitionssumme zusammen für den AGVO-Weg sprechen, rechnen wir in der kostenfreien Ersteinschätzung konkret durch.

Häufige Fragen

Warum bekommt Cottbus den Grenzzuschlag, obwohl die Stadt nicht direkt an Polen liegt?
Die Richtlinie weist Cottbus ausdrücklich als C-Gebiet mit Grenzzuschlag aus, genau wie Spree-Neiße und den gesamten Landkreis Uckermark. Maßgeblich ist die Gebietskulisse der Fördergebietskarte, nicht die Luftlinie des einzelnen Betriebs zur Grenze.
Gilt der Grenzzuschlag auch im De-minimis-Weg?
Nein, dort spielt er keine Rolle. Der De-minimis-Weg arbeitet überall im Fördergebiet mit bis zu 70 % Zuschuss und dem Deckel von 300.000 € in drei Jahren.
Mein Betrieb ist ein mittleres Unternehmen. Welche Quote gilt für mich?
Jeweils 10 Punkte weniger als für kleine Unternehmen: 35 % in der Uckermark, Spree-Neiße und Cottbus, 25 % in Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster, 10 % im Lausitzer Teil von Dahme-Spreewald. Ob Ihr Betrieb klein oder mittel ist, entscheidet die EU-KMU-Definition einschließlich verbundener Unternehmen.
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